FAQ
Frequently asked questions
Frage: Ist die Aktion ein Witz?
Nein. Den Veranstaltern der Aktion Gugusdada - die Künstlergruppe Com&Com und das Cabaret Voltaire - meinen es sehr ernst mit diesem Projekt. Es geht dabei nicht um die reine Provokation, sondern vor allem um eine Diskussion.
Frage: Ist die Aktion Kunst?
Ja. Die beiden Autoren von Gugusdada, Johannes M. Hedinger und Marcus Gossolt von der Künstlergruppe Com&Com sind beide Konzeptkünstler (vgl. ihr letztes Projekt im öffentlichen Raum "Mocmoc", www.mocmoc.ch). Sie wurden vom Cabaret Voltaire zu einer künstlerischen Eröffnungsaktion eingeladen.
Frage: Ist die Aktion legal?
Ja. Solange dem Kind keine ernsthaften Nachteile im Leben erwachsen oder der Name beleidigend ist, ist laut Juristen und Zivilstandesämtern nichts gegen den Namen einzuwenden. Zudem wird ein Vertrag mit dem Kind bzw. den Eltern abgeschlossen (Detail siehe unter 'Teilnahmebedingungen').
Frage: Haben sich schon Interessenten angemeldet?
Ja. Bis zum 30. Okt. sind bei den Veranstaltern sechs als seriös zu interpretierende Bewerbungen eingegangen.
Frage: Bis wann kann man sich bewerben und wann muss das Baby zur Welt kommen?
Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 15. November. Das Baby sollte ca. anfangs Februar zur Welt kommen (am 6.2.05 jährt sich zum 88-mal der Geburtstag der Kunstbewegung Dadaismus). Die Toleranzgrenze liegt aber bei einem errechneten Geburtstermin im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte März 2005.
Frage: Was geschieht wenn sich sich niemand meldet oder niemand von der Jury akzeptiert wird? Ist dann das Projekt gescheitert?
Wenn keine der bisherigen Kandidatinnen die Richtlinien erfüllen, dann wird die Bewerbungszeit verlängert, wie auch der Geburtstermin später gesetzt... eine Geburt später möglich ist - bis wir eine adäquate Kandidatenfamilie gefunden haben. Die Diskussion, etwas vom wichtigsten bei dieser Aktion, ist aber schon längst im vollen Gange, insofern kann das Projekt gar nicht mehr scheitern.
Frage: Was, wenn sich die Eltern kurz vor der Geburt doch noch umentscheiden und ihrem Kind einen anderen Namen geben wollen?
Falls es zu einem Rückzug der Eltern kommt, was wir natürlich sehr bedeauern würden, können sie dies trotz Vertrag tun. Das Geld müsste aber zurückgegeben werden. Dazu wird ein Vertrag unterzeichnet.Frage: Was sind die nächsten Schritte und Aktionen?
Wenn sich die Jury Ende November für eine Kandidatenfamilie entscheiden kann,
wird Anfangs Dezember ein erstes Ultraschallbild des Kindes veröffentlicht. Die Identität des ungeborenen Kindes und dessen Eltern bleibt aber bis zur Geburt geschützt. Als nächstes Bild wird das erste offizielle Geburtsfoto des Kindes publiziert, zu dem Zeitpunkt werden auch die Eltern und Kind der Presse vorgestellt. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt (ca. Anfangs Febr. ) lanciert BIBI in Koproduktion mit Com&Com den "Gugusdada"-Schnuller in limitierter Auflage.
Nein. Den Veranstaltern der Aktion Gugusdada - die Künstlergruppe Com&Com und das Cabaret Voltaire - meinen es sehr ernst mit diesem Projekt. Es geht dabei nicht um die reine Provokation, sondern vor allem um eine Diskussion.
Frage: Ist die Aktion Kunst?
Ja. Die beiden Autoren von Gugusdada, Johannes M. Hedinger und Marcus Gossolt von der Künstlergruppe Com&Com sind beide Konzeptkünstler (vgl. ihr letztes Projekt im öffentlichen Raum "Mocmoc", www.mocmoc.ch). Sie wurden vom Cabaret Voltaire zu einer künstlerischen Eröffnungsaktion eingeladen.
Frage: Ist die Aktion legal?
Ja. Solange dem Kind keine ernsthaften Nachteile im Leben erwachsen oder der Name beleidigend ist, ist laut Juristen und Zivilstandesämtern nichts gegen den Namen einzuwenden. Zudem wird ein Vertrag mit dem Kind bzw. den Eltern abgeschlossen (Detail siehe unter 'Teilnahmebedingungen').
Frage: Haben sich schon Interessenten angemeldet?
Ja. Bis zum 30. Okt. sind bei den Veranstaltern sechs als seriös zu interpretierende Bewerbungen eingegangen.
Frage: Bis wann kann man sich bewerben und wann muss das Baby zur Welt kommen?
Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 15. November. Das Baby sollte ca. anfangs Februar zur Welt kommen (am 6.2.05 jährt sich zum 88-mal der Geburtstag der Kunstbewegung Dadaismus). Die Toleranzgrenze liegt aber bei einem errechneten Geburtstermin im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte März 2005.
Frage: Was geschieht wenn sich sich niemand meldet oder niemand von der Jury akzeptiert wird? Ist dann das Projekt gescheitert?
Wenn keine der bisherigen Kandidatinnen die Richtlinien erfüllen, dann wird die Bewerbungszeit verlängert, wie auch der Geburtstermin später gesetzt... eine Geburt später möglich ist - bis wir eine adäquate Kandidatenfamilie gefunden haben. Die Diskussion, etwas vom wichtigsten bei dieser Aktion, ist aber schon längst im vollen Gange, insofern kann das Projekt gar nicht mehr scheitern.
Frage: Was, wenn sich die Eltern kurz vor der Geburt doch noch umentscheiden und ihrem Kind einen anderen Namen geben wollen?
Falls es zu einem Rückzug der Eltern kommt, was wir natürlich sehr bedeauern würden, können sie dies trotz Vertrag tun. Das Geld müsste aber zurückgegeben werden. Dazu wird ein Vertrag unterzeichnet.Frage: Was sind die nächsten Schritte und Aktionen?
Wenn sich die Jury Ende November für eine Kandidatenfamilie entscheiden kann,
wird Anfangs Dezember ein erstes Ultraschallbild des Kindes veröffentlicht. Die Identität des ungeborenen Kindes und dessen Eltern bleibt aber bis zur Geburt geschützt. Als nächstes Bild wird das erste offizielle Geburtsfoto des Kindes publiziert, zu dem Zeitpunkt werden auch die Eltern und Kind der Presse vorgestellt. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt (ca. Anfangs Febr. ) lanciert BIBI in Koproduktion mit Com&Com den "Gugusdada"-Schnuller in limitierter Auflage.
